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01.03.2022
Ist ein Schöffe während der Ausübung seines Ehrenamtes unfallversichert?
Ja, der Schöffe fällt wie alle ehrenamtlichen Richter unter den gesetzlichen Unfallschutz und ist damit bei allen Tätigkeiten, die mit der Wahrnehmung seines Ehrenamtes verbunden sind, unfallversichert.
Dieser Versicherungsschutz ist für ihn beitragsfrei. Die Kosten tragen die Unfallkassen der Länder. Der Versicherungsschutz gilt für den Weg zum und vom Gericht (ohne private Unterbrechungen oder Umwege), bei der Hauptverhandlung, mit dem Verfahren zusammenhängenden Ortsterminen, auch bei Schulungen.
Hat der Schöffe einen Unfall in Zusammenhang mit dem Ehrenamt erlitten, ist es wichtig, dass er dieses sowohl der Schöffengeschäftsstelle seines Gerichtes meldet, die eine entsprechende Unfallanzeige an die jeweilige Landesunfallkasse weiterleitet, als auch dem behandelnden Arzt.
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