Die Reform in SH beginnt
Am 3 Juli 2025 hat die Justizministerin Kerstin von der Decken (CDU) bekannt gegeben, dass der Entwurf des Reformgesetzes vom Kabinett bewilligt wurde. Als nächsten Schritt wird der Entwurf an den Landtag gehen. Kern der Reform ist, verschiedene Gerichte zusammenzuziehen, um Synergien zu nutzen, aber trotzdem in der Fläche präsent zu bleiben.
Die Landesregierung hatte im Zuge der Haushaltskonsolidierung beschlossen, Fachgerichtsstandorte zusammenzulegen. Nach den Protesten bei Bekanntwerden der Pläne im letzten Jahr spricht die Ministerin nun von einem tragfähigen Kompromiss und einem Schulterschluss mit den Gerichten. Es hatte einen wochenlangen intensiven Austausch gegeben, der zu Anpassungen des Konzeptes führte.
Insgesamt soll es zu einer Konzentration von 17 auf 10 Gebäude kommen. Lediglich der Arbeitsgerichtsstandort Neumünster wird aufgegeben und dem Arbeitsgericht Kiel zugelegt. Der Arbeitsgerichtsstandort Elmshorn wird auswärtige Kammer des Arbeitsgerichts Lübeck und nach Itzehoe verlagert. Das Arbeitsgericht Flensburg wird aufgelöst und organisatorisch als auswärtige Kammer des Arbeitsgerichts Kiel geführt. Der Umzug des Arbeitsgerichts Flensburg in das Gebäude des Amts- und Landgerichts ist bereits erfolgt. Die Sozial- und Arbeitsgerichtsbarkeit sind damit weiterhin in jedem der vier Landgerichtsbezirke präsent.