Am 16.9.26 hatten wir in Kooperation mit dem Reichsbanner Schwarz-Rot-Gold, Bund aktiver Demokraten, die Gelegenheit, das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht in Schleswig zu besuchen.

Vizepräsidentin Frau Dr. Schall gab uns eine Einführung in die Arbeitsweise und Zuständigkeiten des Oberlandesgerichtes. So werden von dort viele “Dienstleistungen” gegenüber den Gerichten erbracht. Im Gegensatz zu den meisten anderen Bundesländern ist das Schleswig-Holsteinische Oberlandesgericht aber nicht Dienstvorgesetzter der anderen Gerichte, sondern diesen gleichgestellt.
In der Hauptsache verhandelt das Oberlandesgericht Zivilsachen, es ist nur bei relativ wenigen Strafsachen zuständig. An den Urteilen wirken ausschließlich Berufsrichter mit (im Gegensatz zu dem im gleichen Gebäude untergebrachten Landessozialgericht, dort wirken auch ehrenamtliche Richterinnen und Richter mit)
Bei einer Führung durch das Haus konnten wir einige Gerichtssäle einsehen, außerdem die Bibliothek des Gerichtes (die es so aber nicht mehr lange geben wird, da Büroräume dringend gebraucht werden und gleichzeitig die Nutzung der Bibliothek – in Papierform – rasant abnimmt). Natürlich hat so ein relativ altes Haus (das OLG liegt genau gegenüber dem Schloss Gottorf und wurde von 1876 bis 1878 erbaut, zuerst als Sitz der preußischen Bezirksregierung Schleswigs) interessante architektonische Details, aber auch Herausforderungen mit einer modernen Nutzung.

Hervorzuheben ist auch die technische Ausstattung der Gerichtssäle – bedingt durch die mittlerweile auch im Straf- und Zivilrecht eingeführte E-Akte mussten alle Säle (übrigens an allen Gerichten in Schleswig-Holstein) umgebaut werden, um die technischen Voraussetzungen zu schaffen. Auch Verhandlungen per Videokonferenz sind mittlerweile Alltag und werden gerne genutzt, vor allem auch, um lange Anreisen zu vermeiden
Die Bildungsbeauftragte Frau Dr. Kehrer zusammen mit dem Präsidenten des Oberlandesgerichtes, Herr Dr. Bahrenfuß diskutierten anschließend mit uns über die Unabhängigkeit der Justiz. Theoretisch sind alle 3 Gewalten – Exekutive, Legislative und Judikative – absolut gleichgestellt. Praktisch ist es aber schon so, dass die Judikative z.B. kein eigenes Budget hat, sondern auf Zuweisungen der Legislative angewiesen ist, und auf der anderen Seite auch keine Möglichkeit hat, Urteile mit Zwang durchzusetzen (das macht dann die Exekutive). In der Diskussion wurde deutlich, dass es zwar momentan – in Schleswig-Holstein – keine Probleme in dieser Hinsicht gibt, allerdings auch keine wirklich gute Lösung , wenn Extremisten die Justiz beeinflussen würden wollen.

Markus Hagge vom Schöffenverband Nord
Momentan ist das Vertrauen in die Justiz studien zufolge aber sehr hoch und man arbeitet daran, dieses zu erhalten – z. B. indem man Urteile genauer erklärt. So gibt es z.B. seit einiger Zeit ein Social Media-Team der Gerichte in Schleswig-Holstein, welches Urteile und Verfahrensweisen von Gerichten aktiv auf Social Media erklärt, aber auch “Netz-Feuerwehr” ist und in entgleisenden Diskussionen Aufklärung leistet.
Wir danken dem Schleswig-Holsteinischen Oberlandesgericht für diese Einblicke in seine Arbeit.
Details zum Social-Media-Team und Links zu den einzelnen Plattformen:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/justiz/gerichte-und-justizbehoerden/LAG/Presse/socialmedia



