
Wie wir berichtet hatten, hatte die Landesregierung Schleswig-Holsteins im Zuge der Haushaltskonsolidierung beschlossen, Fachgerichtsstandorte zusammenzulegen. Das Ministerium für Justiz und Gesundheit Schleswig-Holstein bereitet diese Fachgerichtsstrukturreform weiterhin vor.
Am 27. Februar 2025 versandte das Ministerium einen Referentenentwurf an 30 Verbände und Vereinigungen, die von der Strukturreform betroffen sind. Wir als Schöffenverband Nord e.V. waren einer der 30 Ansprechpartner für das Ministerium. Wir konnten bis zum 21. März 2025 zu dem Entwurf Stellung nehmen und haben dies natürlich fristgerecht getan.
Wir haben dargestellt, dass eine geografisch möglichste nahe Gerichtsbarkeit für uns als Ehrenamtler ein sehr wichtiges Anliegen ist. Daher begrüßen wir, dass es gegenüber dem ersten über die Presse verbreiteten Entwurf der Reform nur noch zu sehr wenigen Schließungen von Gerichtsstandorten kommen soll. Ehrenamtliche Richter:innen wenden in der Regel neben Beruf und Familie erhebliche Zeit für die Teilnahme an Verhandlungen auf. Die Fahrzeit kommt dann jeweils noch dazu. Durch die angestrebte Reduzierung der Standorte kann sich die Fahrzeit je nach Wohnort der Betroffenen locker um eine weitere Stunde verlängern. Wir haben aus unserer Praxis berichtet, dass gerade die Fahrzeiten sehr häufig Anlass für Probleme von uns Ehrenamtlichen mit Arbeitgebern sind. Wir haben auch auf die höheren Kosten für die Gerichte verwiesen, wenn längere Entfernungen und längere Fahrzeiten vergütet werden. Wobei im schlechtesten Fall sogar Ehrenamtliche selbst mit den Mehrkosten belastet werden könnten, z.B. bei Selbstständigen mit einem Einkommen von über 29€/Stunde.
Da wir über unseren Tellerrand hinaus blicken, haben wir uns aber auch grundsätzlich stark gemacht für eine geografische Nähe der Gerichtsbarkeit für andere Verfahrensbeteiligte. Nicht selten kommen Kläger:innen aus sozial eher schwachen Bereichen. Sind Gerichte geographisch zu weit entfernt, besteht die Gefahr, dass mögliche Ansprüche nicht geltend gemacht werden.
Den ursprünglichen Plan der Zentralisierung aller Arbeits- und Sozialgerichte haben wir aufgrund der geschilderten Probleme komplett abgelehnt. Unerheblich ist für uns dagegen der Status einer Einheit, also ob es sich nur um eine Zweigstelle handelt oder nicht. Schließlich geht es für uns bezüglich der Reform vorwiegend um eine gute praktische Umsetzbarkeit der ehrenamtlichen Tätigkeit.
Wir vom DVS Nord werden das Geschehen weiter beobachten und am Ball bleiben.